2023-08-07
E-Mail-Kommunikation in Arztpraxen und im Klinikalltag ist eine Selbstverständlichkeit, die zunehmend auch Patient:innen erwarten. Wie gestaltet eine verantwortungsbewusste Arztpraxis und Klinik die Kommunikation über Gesundheitsdaten im Optimalfall?
Anlass für diesen Blogbeitrag ist ein Fall aus Schweden, der von der Datenschutzaufsichtsbehörde mit einem Bussgeld von immerhin 153.120 EUR geahndet worden ist. Das Gesundheitsamt Uppsala hatte über einen Zeitraum von etwa einem Jahr sensible personenbezogene Daten von Patient:innen und Ärzten in nicht verschlüsselter Weise per E-Mail versandt und dafür Outlook genutzt, wo die E-Mails gespeichert blieben. Dieser Versand verstieß gegen Datenschutzregelungen, weil die Daten weder verschlüsselt noch anonymisiert worden waren.
Das Amt hätte technische und organisatorische Massnahmen treffen müssen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Zu Massnahmen dieser Art zählen insbesondere Verschlüsselung und Klassifizierung nach einem klaren Konzept sowie Vorgaben zu Art und Weise der Speicherung. Ein Anruf bei uns hätte genügt, diesen Datenschutzverstoss zu verhindern. Wir sind für Sie da!
Rechtsanwaelte - 16:28:17 | Kommentar hinzufügen
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