2023-02-15
Jedes ernstzunehmende Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, sollte und muss in der Regel ein Verarbeitungsverzeichnis führen. Das kann lästige Kleinarbeit sein, stellt sich aber auch als äußerst hilfreich in Fällen heraus, in denen Überblick und eine mögliche Entlastung der Geschäftsführung gewünscht ist. Spätestens seitdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft ist, sind datenverarbeitende Stellen gesetzlich angehalten, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen. Ein Verarbeitungsverzeichnis enthält im besten Fall sämtliche Datenverarbeitungsprozesse eines Unternehmens und bietet auf diese Weise einen Überblick über die IT-Landschaft und die Kartierung von Datenflüssen. Hieraus liest sich ab, wer für welche Datenverarbeitung in welchem Umfang die Verantwortung hält. Doch nicht nur Verantwortlichkeiten, sondern auch die Datenverarbeitungsprozesse im Einzelnen lassen sich auf diese Weise gut abgrenzen.
Warum es daher auch für Asset-Deals ein beliebtes Instrument für den Datenraum ist und warum ein Verarbeitungsverzeichnis manchmal sogar hilft, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, werden wir Ihnen gern an dieser Stelle in Kürze erläutern.
Rechtsanwaelte - 12:19:57 @
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